:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA "TOTGEBURT" (TEIL3) ::

Marl Aktuell vom 06.03.2010 - 350.000,- € für stille Geburt Eltern vertrauen auf Marler Anwalt

Marl/ Münster. Jeromè Elias sollte er heißen, der erste Sohn der 23-jährigen Mandy S. aus Münster. Ein Name, der für Schönheit und Stärke steht. Nur wurde daraus nichts, Jeromè Elias wurde tot geboren. Dabei hatte sich Mandy S. genau an die Anweisungen der Ärzte gehalten. „Nachdem eine Risikoschwangerschaft festgestellt worden war, habe ich mich geschont und jeden Kontrolltermin gewissenhaft wahrgenommen“, sagt die junge Frau. Sämtliche Untersuchungsergebnisse waren normal und die Schwangerschaft verlief ohne Komplikationen. Am 11.09.2009platzte ihre Fruchtblase und sie begab sich in ein Münsteraner Krankenhaus. Dort wurde festgestellt, dass das Fruchtwasser grün verfärbt war, das Kind nicht optimal lag und das CTG auffällig war. „Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte meiner Mandantin ein Kaiserschnitt angeboten werden müssen, was aber  nicht geschah“ erklärt der Marler Patientenanwalt Stefan Hermann (44). Stattdessen versuchten es die Ärzte mit einer Geburtszange. „Ein grober Fehler“, meint der Spezialist für Arzthaftung. Denn zum einen habe Mandy S.  nicht in die Verwendung der Zange eingewilligt und zum anderen habe die Lage des Kindes dagegen gesprochen. So musste schließlich doch ein Kaiserschnitt durchgeführt werden. „Zu spät“, so Hermann. Denn die Zeit zwischen dem Entschluss zum Kaiserschnitt und der Entbindung, die sogenannte E-E-Zeit, sei viel zu lang gewesen. So kam es dann zu einer „stillen Geburt“. nachdem die Ärzte 10 Minuten lang vergeblich versucht hatten Jeromè Elias zu reanimieren, konnten sie nur noch den Tod des Kindes feststellen. „Der Eingriff mit der Geburtszangen führte zu Schäden am Kopf und letztlich zum Tod“, erklärte der Patientenanwalt. Jetzt fordert er für die Eltern insgesamt rund 350.000,00 € Schmerzensgeld.  
 

 

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Fachanwalt für Medizinrecht
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